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Was sind die Mehrwertsteuerregeln für Catering-Rechnungen?

Caterer arbeitet an einer Rechnung mit MwSt-Sätzen

Catering und Mehrwertsteuer, das ist komplizierter, als es auf den ersten Blick aussieht. Ob Speisen vor Ort, Lieferung, Getränke oder Personalgestellung: Jede Leistung kann einen anderen Steuersatz haben. Wer das auf einer Rechnung vermischt, riskiert Nachzahlungen oder Probleme beim Vorsteuerabzug des Kunden. Dieser Artikel erklärt die deutschen Regeln.

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt für Catering?

Wichtig: Zum 1. Januar 2026 haben sich die Regeln geändert. Bundestag und Bundesrat haben im Dezember 2025 beschlossen, den ermäßigten Steuersatz dauerhaft auf alle Speisen in der Gastronomie anzuwenden. Damit entfällt die alte Unterscheidung zwischen Verzehr vor Ort und Außer-Haus-Verkauf, die jahrelang für Streit gesorgt hat.

Es gibt im Catering weiterhin zwei Steuersätze, aber die Trennlinie verläuft jetzt woanders. Nicht mehr zwischen vor Ort und geliefert, sondern zwischen Speisen und Getränken:

Der Punkt, der in der Praxis am häufigsten falsch gemacht wird, ist der zweite. Viele rechnen damit, dass alkoholfreie Getränke dem Essen folgen. Das tun sie nicht. Eine Ausnahme gibt es nur für Milch und Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milchanteil, die zum Mitnehmen abgegeben werden. Die bleiben bei 7 %.

Für deine Rechnung heißt das: Speisen und Getränke müssen getrennt ausgewiesen werden. Ein Büffet mit Getränkepauschale in einer einzigen Position ist nicht zulässig, weil darin zwei Steuersätze stecken.

LeistungMwSt. seit 1.1.2026
Speisen vor Ort serviert7 %
Speisen geliefert oder zum Mitnehmen7 %
Milchmischgetränke ab 75 % Milchanteil, außer Haus7 %
Wasser, Kaffee, Tee, Saft, Limonade19 %
Bier, Wein und Spirituosen19 %
Personalgestellung ohne Speisen19 %
Vermietung von Geschirr oder Mobiliar19 %

Die maßgeblichen Regelungen stehen im Umsatzsteuergesetz. Bei Zweifeln zu einer konkreten Rechnungsposition ist das Bundesministerium der Finanzen beziehungsweise dein Steuerberater die verbindliche Quelle.

Was gilt für Personal und Serviceleistungen?

Wenn du Personal als Teil einer Cateringlösung mitlieferst, also Köche und Servicekräfte, die gemeinsam mit dem Essen gebucht werden, ändert das seit 2026 nichts mehr am Steuersatz für das Essen. Die Speisen bleiben bei 7 %, auch mit Aufbau und Bedienung. Vor 2026 war das anders: damals machte die Bedienung aus der Lieferung eine Restaurationsleistung mit 19 %.

Stellst du Personal separat in Rechnung, etwa als Tagessatz ohne Speisen, ist das eine Arbeitnehmerüberlassung oder Personalgestellung. Diese unterliegt 19 % MwSt. und ist eine eigene Leistungsart, was für die Buchhaltung deines Kunden relevant ist.

Im Zweifelsfall: Lass dich einmalig von einem Steuerberater beraten, wie du deine Leistungspakete korrekt klassifizierst. Das spart spätere Korrekturen.

Was muss eine korrekte Catering-Rechnung enthalten?

Wenn du in einer Rechnung Leistungen mit 7 % und 19 % kombinierst, etwa Speisen und Getränke, müssen beide Positionen getrennt ausgewiesen werden. Eine einzige Pauschalposition "Cateringpaket inklusive Service" ohne Aufschlüsselung ist steuerrechtlich problematisch.

Gelten besondere Regeln für Foodtrucks und Liefercatering?

Für Foodtrucks ist die Neuregelung eine spürbare Vereinfachung. Bis Ende 2025 musste am Verkaufsfenster unterschieden werden, ob der Gast vor Ort isst oder mitnimmt, weil daran 19 % oder 7 % hingen. Diese Frage ist weg: Speisen sind immer 7 %, ob im Stehen gegessen oder eingepackt. Auch Sitzgelegenheiten am Truck spielen keine Rolle mehr.

Zu trennen ist jetzt nur noch zwischen Essen und Trinken. Jedes Getränk am Truck bleibt bei 19 %, auch die Limonade und der Kaffee. Beim Liefercatering gilt dasselbe: die Speisen 7 %, die Getränke 19 %, unabhängig vom Lieferweg.

Was ändert sich bei der Rechnungsstellung an Geschäftskunden?

Geschäftskunden mit einer gültigen USt-IdNr. können die dir in Rechnung gestellte MwSt. als Vorsteuer abziehen. Das bedeutet: Deine 19 % erhöhen ihre Kosten nicht wirklich. Für den Vorsteuerabzug benötigen sie eine ordnungsgemäße Rechnung mit deiner und ihrer USt-IdNr.

Bei Privatpersonen stellst du ebenfalls korrekt Rechnung mit MwSt., benötigst aber keine USt-IdNr. des Kunden.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Mehrwertsteuer gilt 2026 in der Gastronomie?

Seit dem 1. Januar 2026 gelten 7 % auf alle Speisen und 19 % auf alle Getränke. Wo gegessen wird, spielt keine Rolle mehr: vor Ort serviert, geliefert und zum Mitnehmen werden gleich behandelt. Bundestag und Bundesrat haben die Änderung im Dezember 2025 beschlossen.

Gelten 7 % auch für alkoholfreie Getränke?

Nein. Das ist der häufigste Irrtum. Wasser, Kaffee, Tee, Saft und Limonade fallen unter den Regelsatz von 19 %, genau wie Bier und Wein. Nur Milch und Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milchanteil sind außer Haus mit 7 % begünstigt.

Ist der Unterschied zwischen Vor-Ort-Verzehr und Außer-Haus-Verkauf weggefallen?

Für Speisen ja. Bis Ende 2025 entschied diese Frage über 19 % oder 7 %, was besonders bei Foodtrucks und Lieferdiensten für Abgrenzungsprobleme sorgte. Seit 2026 sind Speisen immer 7 %. Die verbleibende Trennlinie verläuft zwischen Speisen und Getränken.

Darf ich für ein Cateringpaket inklusive Alkohol einen einheitlichen Steuersatz verwenden?

Nein. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen 7 % und für Getränke 19 %, und zwar für alle Getränke, nicht nur für alkoholische. Beide Anteile müssen als getrennte Positionen auf der Rechnung stehen. Ein einheitlicher Satz für ein Paket aus Essen und Trinken ist nicht zulässig.

Fällt die Vermietung von Geschirr oder Mobiliar unter 7 % oder 19 %?

Vermietung von Catering-Equipment ist eine eigenständige sonstige Leistung und unterliegt grundsätzlich 19 % MwSt. Wenn du es im Rahmen eines Gesamtpakets lieferst, gilt es als Nebenleistung zur Hauptleistung und folgt deren Steuersatz.

Was mache ich, wenn ich bereits eine fehlerhafte Rechnung verschickt habe?

Stelle eine Stornorechnung (Gutschrift) zur ursprünglichen Rechnung aus und erstelle eine korrigierte Rechnung. Hebe beide Dokumente auf. Wenn der Kunde bereits Vorsteuer auf Basis der fehlerhaften Rechnung geltend gemacht hat, muss er seine Umsatzsteuervoranmeldung entsprechend korrigieren.

Gibt es eine Umsatzgrenze, ab der ich MwSt. berechnen muss?

Ja. In Deutschland gilt die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Liegt dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € und wird im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht überschreiten, kannst du auf die MwSt.-Ausweisung verzichten (Sätze gelten ab 2025). Oberhalb dieser Grenzen bist du verpflichtet, MwSt. zu berechnen und abzuführen.

Muss ich für jedes Event eine separate Rechnung erstellen?

Rechtlich nicht zwingend, aber in der Praxis sehr empfehlenswert. Eine Rechnung pro Event erleichtert die Zuordnung von Kosten und Steuern, vereinfacht die Buchhaltung auf beiden Seiten und schützt dich bei einer eventuellen Betriebsprüfung.

Catermonkey erstellt Rechnungen mit der korrekten MwSt.-Aufschlüsselung automatisch, ohne manuelle Eingabe einzelner Positionen notwendig.

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